Anlagen und Maschinen
Die Verantwortung für Betriebssicherheit liegt beim Unternehmer. Er muss Risikopotenziale erkennen und bewerten. Über die Gefährdungsbeurteilung wird ermittelt, wo für den Arbeitnehmer Gefahren lauern. Das kann einmal die Arbeitsumgebung durch den Arbeitsplatz selber sein, aber auch durch Arbeitsmittel (Anlagen und Maschinen).
Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Unternehmer die Möglichkeit, Prüffristen für Anlagen, Maschinen und Werkzeuge selbst festzulegen (ausgenommen sind durch zugelassene Überwachungsstellen überwachungspflichtige Anlagen). Dadurch entstehen für Unternehmen Freiräume zur individuellen Anpassung von Prüfintervallen.
Entsprechend den Forderungen der BetrSichV wurde die Erstellung des Explosionsschutzdokumentes für alle Unternehmen mit explosionsfähigen Bereichen Pflicht. Explosionsfähige Bereiche entstehen durch Vorhandensein von brennbaren Flüssigkeiten oder Stäuben in Verbindung mit Oxidationsmittel (im Normalfall Luft).
Was können wir für Sie tun?
- Erstellen von Betriebsanweisungen für Anlagen und Maschinen
- Erstellen einer Übersicht aller überwachungspflichtigen Anlagen, Fahrzeuge und Maschinen, zugeschnitten auf ihr Unternehmen (Prüfintervalle, Nächster Prüftermin…)
- Ermitteln grundlegender Sicherheitsaspekte und klären, welche nationalen und EG- harmonisierten Normen gemäß Maschinenrichtlinie beachtet werden müssen
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß BetrSichV


