Gefahrstoffmanagement
Gehen Mitarbeiter mit Arbeitsstoffen um, trifft den Unternehmer gemäß Gefahrstoffverordnung, Chemikaliengesetz die sog. Ermittlungspflicht:
- Er muss sich darüber informieren, ob es sich bei dem Stoff um einen Gefahrstoff handelt. Falls ja, hat er sich über die davon ausgehenden Gefahren zu informieren.
- Nach Möglichkeit ist der gefährliche Arbeitsstoff durch einen ungefährlichen zu ersetzen (Substitution) oder es sind Verfahrensänderungen vorzunehmen.
- Schließlich muss der Unternehmer die verbleibenden Gefahren beurteilen und Schutzmaßnahmen festlegen.
Eine weitere, fortlaufende Pflicht besteht für ihn im Führen eines Verzeichnisses aller ermittelten Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen gelten zusätzliche Ermittlungspflichten.
In diesem komplexen Bereich unterstützen wir Sie.
Was können wir für Sie tun?
- Erstellen eines Gefahrstoffkatasters
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
- Unterstützende Mithilfe bei der Unterweisung ihrer Beschäftigten


