Gefahrstoffmanagement

Gehen Mitarbeiter mit Arbeitsstoffen um, trifft den Unternehmer gemäß Gefahrstoffverordnung, Chemikaliengesetz die sog. Ermittlungspflicht:

  • Er muss sich darüber informieren, ob es sich bei dem Stoff um einen Gefahrstoff handelt. Falls ja, hat er sich über die davon ausgehenden Gefahren zu informieren.
  • Nach Möglichkeit ist der gefährliche Arbeitsstoff durch einen ungefährlichen zu ersetzen (Substitution) oder es sind Verfahrensänderungen vorzunehmen.
  • Schließlich muss der Unternehmer die verbleibenden Gefahren beurteilen und Schutzmaßnahmen festlegen.

Eine weitere, fortlaufende Pflicht besteht für ihn im Führen eines Verzeichnisses aller ermittelten Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen gelten zusätzliche Ermittlungspflichten.

In diesem komplexen Bereich unterstützen wir Sie.

Was können wir für Sie tun?

  • Erstellen eines Gefahrstoffkatasters
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
  • Unterstützende Mithilfe bei der Unterweisung ihrer Beschäftigten
Neue Geschäftsadresse

seit dem 01.03.2017 befinden wir uns in unserem neuen Büro:
Hauptstr. 39
48607 Ochtrup
Tel.: 02553 / 9178 74-3 /-4 für D. Umbrecht /-5 für N. Niehenker
Fax: 02553 / 9178 607

 

Neue MIS Version verfügbar

Ab sofort gibt es eine neue Version der MIS Software. Neue Funktionen und vielseitige Templates, alles zentral von einer Stelle gesteuert.
Lassen Sie sich noch heute einen Demozugang für die Showcase Version von uns …

HU AMP-Software Beschreibung

Diese Software entstand aus langjähriger Erfahrung aus den Bereichen durchgeführter Zertifizierungen nach ISO 9001, sowie aus den Forderungen weiterer Managementsysteme und den gesetzlichen Anforderungen bzgl. der …

VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure