Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz beugt Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen vor. Die gesetzliche Verpflichtung Ihres Unternehmens hierzu enthält zugleich aber auch die Chance, Betriebskosten zu senken durch:
- Minderung krankheitsbedingter Kosten
- Sicherung kontinuierlicher Produktivität.
Zur Umsetzung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung besteht für den Unternehmer die Verpflichtung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Eine Fachkraft berät in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, sie unterweist und schult Mitarbeiter, prüft getroffene Schutzmaßnahmen und pflegt Kontakt zu Berufsgenossenschaft sowie Gewerbeaufsichtsamt (bzw. Amt für Arbeitsschutz). Die Einsatzzeiten der Fachkraft sind gesetzlich geregelt.
Welche Schwerpunkte die Fachkraft für Arbeitssicherheit in dem Unternehmen setzt, hängt u.a. ab von
- den spezifischen gesundheitlichen Gefährdungen und Unfallgefahren,
- der Betriebsgröße und der Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft,
- der Unternehmensorganisation.
Bei Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit weisungsfrei.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Betriebsärzten, dem Betriebs- Personalrat sowie den anderen im Unternehmen für Fragen der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes beauftragten Personen zusammenzuarbeiten.
Sowohl für die Funktion der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch für alle weiteren Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind wir Ihr Ansprechpartner.
Was können wir für Sie tun?
- Ausüben der Tätigkeit "Fachkraft für Arbeitssicherheit" (FaSi)
- Beratung in Unfallverhütung und Gesundheitsschutz
- Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebsanweisungen für Anlagen und Maschinen
- Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
- Betriebsanweisungen für Biostoffe
- Gefahrstoffkataster
- Unfallursachenermittlung und Unfallstatistik
- Aufbau und Pflege eines Arbeitssicherheits- Managementsystems
- Durchführung von Betriebsbegehungen


