Biologische Arbeitsstoffe

Die Biostoffverordnung regelt branchenübergreifend den Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und verpflichtet den Unternehmer, Informationen und Daten über die im Betrieb verwendeten biologischen Arbeitsstoffe bereitzustellen. Diese Daten müssen dokumentiert sein und die Einstufung der Stoffe aufgrund von Infektionspotential und möglicher sensibilisierender oder toxischer Wirkung ermöglichen.
Ziel ist, Arbeitsschutzprobleme rechtzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen.

Was können wir für Sie tun?

  • Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß BiostoffV
Neue Geschäftsadresse

seit dem 01.03.2017 befinden wir uns in unserem neuen Büro:
Hauptstr. 39
48607 Ochtrup
Tel.: 02553 / 9178 74-3 /-4 für D. Umbrecht /-5 für N. Niehenker
Fax: 02553 / 9178 607

 

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