ie Paragraphen 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes fordern eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ab 10 Mitarbeitern. Diese Forderung findet sich in verschiedenen Verordnungen wie der GefStoffV wieder. Der Sinn von Gefährdungsbeurteilungen liegt nicht in der Anhäufung von Dokumenten zum Wohle des Gesetzgebers, sondern in der Ermittlung und Umsetzung von Verbesserungspotential zum Schutz der Mitarbeiter.
Was können wir für Sie tun?
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen incl. einer Risikobeurteilung


