ie Paragraphen 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes fordern eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ab 10 Mitarbeitern. Diese Forderung findet sich in verschiedenen Verordnungen wie der GefStoffV wieder. Der Sinn von Gefährdungsbeurteilungen liegt nicht in der Anhäufung von Dokumenten zum Wohle des Gesetzgebers, sondern in der Ermittlung und Umsetzung von Verbesserungspotential zum Schutz der Mitarbeiter.

Was können wir für Sie tun?

  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen incl. einer Risikobeurteilung

 

Neue Geschäftsadresse

seit dem 01.03.2017 befinden wir uns in unserem neuen Büro:
Hauptstr. 39
48607 Ochtrup
Tel.: 02553 / 9178 74-3 /-4 für D. Umbrecht /-5 für N. Niehenker
Fax: 02553 / 9178 607

 

Neue MIS Version verfügbar

Ab sofort gibt es eine neue Version der MIS Software. Neue Funktionen und vielseitige Templates, alles zentral von einer Stelle gesteuert.
Lassen Sie sich noch heute einen Demozugang für die Showcase Version von uns …

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